Kanzleigründung & Mandatsaufnahme geplant: 20. Juni 2027 · Zulassung beim Internal Revenue Service in Vorbereitung.
AKVUS TAXFlagge der Vereinigten Staaten
Der nächste Schritt

Deutschland · Österreich · Schweiz / USA

US-Steuern.
Klar erklärt.
Persönlich
vertreten.

Steuerpflichten erfüllen. Vorausschauend planen. Ihre Interessen vor dem US-amerikanischen Finanzamt (IRS) vertreten.

Ich bin Aleksander Karl Vorwerk — angehender US-Steuerberater (EA).

AKV · US Tax ist meine persönliche US-Steuerkanzlei im Aufbau für den DACH-Raum: Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Von Federal und State Taxes bis zur Vertretung vor dem US-amerikanischen Finanzamt (IRS): Ihre US-Steuerangelegenheiten werden durchgehend betreut.

Schwerpunkte entdeckenMeine Geschichte
Aleksander Karl Vorwerk, lächelnd an seinem Schreibtisch
Aleksander Karl VorwerkUS-Steuerkanzlei · Persönlich geführt
Persönlich geführtDeutschsprachige VertretungMit fachlicher SorgfaltFederal & State Taxes

US-Steuerrecht im Mittelpunkt

Steuerliche Klarheit.
Von Anfang an.

Ihre US-Steuerangelegenheiten brauchen einen Ansprechpartner, der die Bearbeitung übernimmt: von der ersten Einordnung über die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen bis zur Kommunikation mit den Steuerbehörden.

Ich prüfe Ihre US-steuerliche Situation, kläre die Erklärungspflichten und bereite die nächsten Schritte vor. Einkünfte, Beteiligungen, Fristen und erforderliche Nachweise werden zusammen betrachtet. So erhalten Sie eine fundierte Grundlage für Entscheidungen und eine geordnete Bearbeitung Ihrer laufenden Pflichten.

Sie behalten einen persönlichen Ansprechpartner für die US-Seite. Wenn Ihr Fall zusätzlich einen Steuerberater im Wohnsitzland oder einen US-Anwalt erfordert, koordiniere ich die Zusammenarbeit und die benötigten Unterlagen.

Steuererklärungen · Planung · Vertretung

Von der Erklärung
bis zum IRS-Verfahren.

Ich übernehme die steuerliche Bearbeitung, die erforderlichen Unterlagen und die Behördenkommunikation — mit persönlicher Verantwortung und einem klar vereinbarten Auftrag.

01 / Erklärungen & Pflichten

US-Steuerpflichten
geordnet erfüllen.

Ich übernehme Ihre US-Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen — Federal Tax und die relevanten State Taxes einschließlich zugehöriger Informationspflichten. Dazu gehören die Sichtung Ihrer Unterlagen, die fachliche Erstellung und Einreichung sowie die Bearbeitung anschließender Rückfragen.

  • US-Staatsbürger und Personen mit US-Steuerbezug
  • Selbständige, Beteiligungen und US-Unternehmen
  • Prüfung bisheriger Erklärungen und offener Jahre
02 / Vorausschauende Planung

Erst verstehen.
Dann entscheiden.

Vor einer LLC-Gründung, einem US-Investment oder einem Wechsel des Lebensmittelpunkts prüfe ich die US-steuerlichen Folgen. Wir betrachten die laufenden Pflichten und die Auswirkungen Ihrer Entscheidung, bevor Sie handeln. Fragen im Wohnsitzland stimme ich mit Ihrem dortigen Steuerberater ab.

  • US-Einordnung von Unternehmensstrukturen
  • Gründung, Beteiligung und laufende Pflichten
  • Abstimmung mit Beratern im Wohnsitzland
03 / Vertretung vor dem IRS

Auch wenn es
kompliziert wird.

Ich übernehme die Vertretung vor dem IRS: bei Rückfragen, Prüfungen, administrativen Rechtsbehelfen sowie Zahlungs- und Einziehungsverfahren. Dazu gehören die Aufarbeitung des Sachverhalts, erforderliche Nachweise und Stellungnahmen, die Fristenführung und die Kommunikation mit der Behörde.

  • IRS-Schreiben und Prüfungsverfahren
  • Administrative Appeals und Einziehungsfragen
  • Gerichtsverfahren mit gesondert zugelassenen Vertretern

Menschen & Unternehmen

Ihre Situation steht
am Anfang.

Unternehmer & LLCs

Eine LLC ist schnell gegründet.
Die richtigen Fragen kommen vorher.

Ich prüfe die US-steuerliche Einordnung Ihrer Gesellschaft und die erforderlichen Federal- und State-Tax-Erklärungen. Ich übernehme die Unterlagen und die US-steuerliche Bearbeitung. Die Behandlung der Gesellschaft in Ihrem Wohnsitzland wird mit Ihrem dortigen Steuerberater abgestimmt.

Eine US-Einordnung lässt sich nicht automatisch auf Deutschland, Österreich oder die Schweiz übertragen.

Aleksander Karl Vorwerk, lächelnd in WachsjackeFachlich sorgfältig.
Persönlich verantwortlich.

Aleksander Karl Vorwerk

US-Steuerrecht im Fokus.
Persönliche
Verantwortung.

Ich bin in einer Familie mit amerikanischen Wurzeln aufgewachsen. Die Vereinigten Staaten und ihr Blick auf Eigeninitiative und wirtschaftliche Möglichkeiten gehören seit meiner Kindheit zu meiner Lebenswelt. Diese Verbindung prägt meine Arbeit an der Schnittstelle zwischen deutschsprachigen Mandanten und dem US-Steuersystem.

Mein beruflicher Weg begann in der Technik: als ausgebildeter Zerspanungsmechaniker und geprüfter Industriemeister Metall. Komplexe Abläufe systematisch zu erfassen, sorgfältig zu dokumentieren und präzise zu arbeiten, ist Teil meines beruflichen Hintergrunds. Später kamen Geschäftsführung, Beteiligungen, Kapitalanlagen und Immobilien hinzu.

Durch die Führung der Unternehmensgruppe Palisar kenne ich wirtschaftliche Entscheidungen auch aus eigener Verantwortung. Ich bin im deutschen Unternehmens- und Steuerumfeld zu Hause und erkenne, wo eine US-steuerliche Entscheidung mit Fragen im Wohnsitzland zusammenhängt. Diese Zusammenhänge fließen früh in die Abstimmung mit den zuständigen Beratern ein.

Bei AKV · US Tax steht die Bearbeitung Ihrer US-Steuerangelegenheiten im Mittelpunkt. Ich verbinde die persönliche Betreuung auf Deutsch mit fachlicher Verantwortung für Erklärungen, Planung und IRS-Verfahren. Mein Interesse an den USA ist der persönliche Hintergrund; für Sie zählen eine sorgfältige Bearbeitung, klare Zuständigkeiten und verlässliche Kommunikation.

Aleksander Karl Vorwerk

Was meinen Blick geprägt hat

Technik

Präzision & Systeme

Zerspanungsmechaniker, Abschluss 2010. Geprüfter Industriemeister Metall, Abschluss 2011. Eine Grundlage für strukturiertes Denken und sorgfältiges Arbeiten.

Unternehmertum

Eigene Verantwortung

Geschäftsführung sowie Erfahrung mit Beteiligungen, Kapitalanlagen und Immobilien. Entscheidungen aus der Perspektive des Menschen verstehen, der sie tragen muss.

Amerika

Persönliche Verbindung

Amerikanische Familienwurzeln und Vertrautheit mit beiden Lebenswelten. Eine persönliche Grundlage für die Betreuung deutschsprachiger Mandanten mit US-Steuerbezug.

Landschaftsmotiv mit See und Alpen aus dem früheren Website-Bildkonzept

Deutschland · Österreich · Schweiz / USA

US-Steuerpflichten.
Über Grenzen hinweg.

Im Alpenvorland zu Hause. Für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz da — mit deutschsprachiger Betreuung ihrer US-Steuerangelegenheiten auf beiden Seiten des Atlantiks.

Die US-Qualifikation erklärt

Was ist ein
Enrolled Agent?

Ein Enrolled Agent ist ein auf US-Steuern spezialisierter, vom IRS auf Bundesebene zugelassener Ansprechpartner für Steuerberatung und Vertretung.

Der Internal Revenue Service (IRS) ist die US-Bundessteuerbehörde — für deutschsprachige Mandanten verständlich als das US-amerikanische Finanzamt. In Deutschland und Österreich ist das Finanzamt der vertraute Ansprechpartner; in der Schweiz die Steuerverwaltung. Im US-System übernimmt ein Enrolled Agent die steuerliche Beratung, erstellt Erklärungen und vertritt Mandanten gegenüber dem IRS. Die Bundesstaaten haben eigene Steuerbehörden für State Taxes.

Die EA-Zulassung ist die höchste Qualifikation, die der IRS selbst vergibt. Der reguläre fachliche Nachweis erfolgt über die Special Enrollment Examination des IRS. Die Zulassung wird unmittelbar vom IRS erteilt und ist mit Berufs- und Fortbildungspflichten verbunden.

Enrolled Agents haben dieselben unbeschränkten Vertretungsrechte vor dem IRS wie Attorneys und CPAs: für alle Arten von Steuerpflichtigen, Steuersachverhalten und IRS-Dienststellen. Voraussetzung sind eine aktive Zulassung und die entsprechende Bevollmächtigung.

Berufliche Pflichten & Verantwortung
Enrolled Agents unterliegen den Berufsregeln der Treasury Circular 230, mit Sorgfalts- und Fortbildungspflichten. Bei einer entgeltlich erstellten US-Bundessteuererklärung unterzeichnet der verantwortliche Ersteller als Paid Preparer und gibt seine PTIN an. Er übernimmt eigene fachliche Verantwortung für die Erstellung. Für Sie bedeutet das eine beruflich geregelte steuerliche Betreuung mit klarer Verantwortlichkeit.

Die Qualifikation beim IRS nachlesen

Was ein Enrolled Agent für Sie tun kann

  1. Steuerberatung & Erklärungen

    Fragen zu Federal und State Taxes einordnen, Entscheidungen vorausschauend planen und US-Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen erstellen.

  2. Prüfungen & Rechtsbehelfe

    Bei IRS-Rückfragen und Audits vertreten, Unterlagen und steuerliche Positionen erläutern sowie administrative Appeals begleiten.

  3. Zahlungs- & Einziehungsverfahren

    Bei Zahlungsfragen, Steuerrückständen und Einziehungsverfahren vertreten, etwa bei Ratenzahlungsanträgen und geeigneten Vergleichsangeboten.

Vertretung vor dem IRS

Die EA-Zulassung ermöglicht die umfassende Vertretung vor dem IRS — von der Erklärung über die Prüfung bis zum administrativen Rechtsbehelf. Sie ist nicht auf die selbst erstellten Erklärungen beschränkt. Für gerichtliche Verfahren wird ein entsprechend zugelassener US-Anwalt eingebunden.

US-Steuern im internationalen Zusammenspiel

Ihre US-Steuern.
Klar betreut.

Ein persönlicher Ansprechpartner für Ihre US-Steuern. Ich übernehme die steuerliche Bearbeitung und halte die Fäden zusammen, auch wenn Ihr Fall weitere Fachleute erfordert.

Federal Tax & State Tax
Ich betreue Bundessteuern und die für Ihren Fall relevanten Steuern der Bundesstaaten: Erklärungspflichten klären, Unterlagen aufarbeiten, Erklärungen erstellen und einreichen. Die Bearbeitung wird aufeinander abgestimmt. Für die Vertretung gegenüber einer einzelstaatlichen Steuerbehörde werden deren Verfahrens- und Vollmachtsregeln berücksichtigt.

Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater im Wohnsitzland
Bei steuerlichen Folgen in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem anderen Wohnsitzland arbeite ich mit Ihrem dortigen Steuerberater zusammen. Ich bearbeite die US-Seite; Ihr vor Ort befugter Berater übernimmt die dortige Beurteilung und Erklärung. Unterlagen, Fristen und steuerliche Einordnungen werden abgestimmt — besonders bei Einkünften aus beiden Ländern oder der Behandlung einer LLC.

Wenn ein US-Anwalt hinzukommt
Die Vertretung im IRS-Verfahren übernehme ich als Enrolled Agent. Wenn anwaltliche Leistungen oder ein Gerichtsverfahren hinzukommen, wird ein dafür zugelassener US-Anwalt eingebunden. Er übernimmt die anwaltliche Aufgabe; ich bleibe für die steuerliche Aufarbeitung und die Abstimmung zuständig. Sie müssen die beteiligten Fachleute nicht selbst koordinieren.

Gut zu wissen

Ihre Fragen.
Klare Antworten.

Wann brauche ich zusätzlich einen Steuerberater im Wohnsitzland?

Wenn Ihre Situation auch dortige Steuerpflichten berührt, etwa durch US-Einkünfte, Beteiligungen oder eine LLC. Ich betreue Ihre US-Steuerthemen; ein im Wohnsitzland befugter Steuerberater übernimmt die dortige Beurteilung und Erklärung. Ob und wofür diese Zusammenarbeit benötigt wird, klären wir anhand Ihrer konkreten Situation.

Ist die Vertretung vor dem IRS auf Steuererklärungen beschränkt?

Nein. Aktiv zugelassene Enrolled Agents haben unbeschränkte Vertretungsrechte vor dem IRS. Dazu gehören auch Prüfungen, administrative Appeals und Einziehungsverfahren, jeweils im Rahmen der Bevollmächtigung. Eine Gerichtsvertretung folgt eigenen Zulassungsregeln.

Ist eine LLC für in Deutschland ansässige Unternehmer steuerfrei?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. US-Klassifikation, Tätigkeit, Eigentümerstruktur und steuerliche Ansässigkeit müssen geprüft werden. Die deutsche Beurteilung erfolgt eigenständig durch einen dafür befugten Berater. Eine Gründung ersetzt keine grenzüberschreitende Prüfung.

Was gilt für Familien mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften?

US-steuerliche Fragen können sich etwa aus Staatsbürgerschaft, Aufenthalt oder Einkommen ergeben. Ob eine gemeinsame Erklärung möglich oder sinnvoll ist und welche Wahlrechte oder Pflichten bestehen, muss individuell geprüft werden. Eine Einbürgerung durch Heirat erfolgt nicht automatisch.

Gehört die US-Steuerkanzlei zu Palisar?

AKV · US Tax wird zunächst als eigener Markenauftritt von der Palisar Consulting GmbH betrieben. Die fachliche Ausrichtung und persönliche Betreuung liegen bei Aleksander Karl Vorwerk. Die spätere Enrolled-Agent-Zulassung ist eine persönliche Zulassung; sie wird nicht der Gesellschaft erteilt. Eine spätere rechtliche Verselbständigung der Kanzlei wird gesondert bekannt gegeben.

Der nächste Schritt

US-Steuerrecht.
Persönliche Verantwortung.

Ihre US-Steuerangelegenheiten in persönlicher Betreuung: Erklärungen, erforderliche Unterlagen, Planung und Vertretung vor dem IRS. Bei grenzüberschreitenden Fragen oder einem Gerichtsverfahren koordiniere ich die Zusammenarbeit mit den zuständigen Steuerberatern und US-Anwälten.

Im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation, die anstehenden Pflichten und den Umfang der Betreuung. Sie erfahren, welche Unterlagen benötigt werden und wie die nächsten Schritte aussehen.

Anbieterangaben

Impressum

Angaben nach § 5 DDG

Palisar Consulting GmbH
Kreutstraße 1b
82439 Großweil
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer: Aleksander Karl Vorwerk
Registergericht: Amtsgericht München
Handelsregister: HRB 287737

Telefon: +49 8851 2419879
E-Mail: info@office.palisar.de
Für Anfragen zum Internetauftritt und zur geplanten US-Steuerkanzlei.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE352494475

AKV · US Tax — Kanzlei im Aufbau

AKV · US Tax ist ein Markenauftritt der Palisar Consulting GmbH für die von Aleksander Karl Vorwerk geplante US-Steuerkanzlei. Die Website wird derzeit von der Palisar Consulting GmbH betrieben. Die persönliche Zulassung als Enrolled Agent beim US-amerikanischen Finanzamt (Internal Revenue Service, IRS) ist in Vorbereitung und noch nicht erteilt. Kanzleigründung und Mandatsaufnahme sind für den 20. Juni 2027 geplant und setzen die erforderliche Zulassung voraus.

Die beschriebenen Leistungen betreffen die geplante Tätigkeit im US-Steuerrecht nach dem Start der Kanzlei. Eine Kontaktanfrage begründet kein Mandatsverhältnis.

Berufliche Einordnung

Die Formulierung „angehender US-Steuerberater (EA)“ bezeichnet das angestrebte berufliche Tätigkeitsfeld als Enrolled Agent (EA). Die persönliche IRS-Zulassung ist noch nicht erteilt. Eine Bestellung als Steuerberater in Deutschland oder Österreich oder eine entsprechende schweizerische Berufsqualifikation wird damit nicht erklärt.

Die Zulassung als Enrolled Agent wird einer natürlichen Person erteilt, nicht der Betreibergesellschaft dieser Website. Informationen zur Qualifikation und zu den US-Berufsregeln finden Sie beim Internal Revenue Service und in der Treasury Circular 230.

Ihre Daten

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlicher

Palisar Consulting GmbH
Kreutstraße 1b, 82439 Großweil, Deutschland
Geschäftsführer: Aleksander Karl Vorwerk
Telefon: +49 8851 2419879
E-Mail und Datenschutzkontakt: info@office.palisar.de

2. Besuch der Website

Die Website unter akv-us-tax.com wird bei der STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, gehostet. Beim Seitenabruf werden IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Dateien sowie Browser-, Betriebssystem- und Verbindungsinformationen verarbeitet. Dies ist für die Bereitstellung und Sicherheit der Website erforderlich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist ein zuverlässiger und sicherer Betrieb.

STRATO speichert IP-Adressen zu Sicherheitszwecken höchstens sieben Tage. Kunden-Zugriffsprotokolle sind sechs Wochen verfügbar; IP-Adressen werden darin nach Anbieterangaben anonymisiert.

Die Website selbst setzt keine Cookies und verwendet keine Analyse- oder Werbe-Tracker.

3. Kontaktaufnahme

Bei Anfragen per E-Mail oder Telefon verarbeiten wir Ihre Kontaktangaben, Nachrichteninhalte und erforderlichen Kommunikationsdaten, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei vorvertraglichen Anfragen, ansonsten Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Beantwortung von Anfragen. Ihre Angaben sind freiwillig; ohne ausreichende Kontakt- und Sachangaben können wir gegebenenfalls nicht antworten.

Der Quick Check verarbeitet Ihre Auswahl ausschließlich im Browser. Das Kontaktformular übermittelt derzeit keine Eingaben; ein E-Mail-Entwurf wird erst durch Sie in Ihrem E-Mail-Programm versandt.

Für die Warteliste verwenden wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur gewünschten Benachrichtigung über Kanzleistart und Mandatsaufnahme auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Diese Daten werden nach der Benachrichtigung oder bei Widerruf gelöscht, soweit kein weiterer Aufbewahrungsgrund besteht.

Anfragen werden gelöscht, sobald ihre Bearbeitung abgeschlossen ist und eine weitere Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die notwendige Aufbewahrung zur Durchsetzung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen bleiben berücksichtigt.

4. Empfänger und Auslandsverarbeitung

Für Hosting, E-Mail sowie cloudbasierte Text- und Kommunikationsdienste setzen wir IT-Dienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum und in den USA ein. Diese können die für ihre Leistungen erforderlichen Kontakt-, Nachrichten- und technischen Daten verarbeiten, auch in den USA oder weiteren Drittstaaten. Die Anbieter nennen hierfür Angemessenheitsbeschlüsse, insbesondere den EU-US-Datenschutzrahmen bei zertifizierten US-Empfängern, und EU-Standardvertragsklauseln. Angaben zu den konkreten Empfängern, Zielländern und jeweils einschlägigen Garantien sowie Kopien dieser Garantien erhalten Sie über unseren Datenschutzkontakt.

5. Ihre Rechte

Nach Maßgabe der DSGVO haben Sie Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Widerspruch: Einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation jederzeit widersprechen. Wir beenden diese Verarbeitung, sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe oder Rechtsansprüche entgegenstehen.

Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere am Aufenthalts- oder Arbeitsort oder am Ort des vermuteten Verstoßes. Für uns zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Soweit schweizerisches Datenschutzrecht gilt, bestehen auch die dort vorgesehenen Rechte; zuständig ist der EDÖB.

Stand: 3. Oktober 2026.

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US-Steuerpflicht · Quick Check

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Stand: Oktober 2026 · Beispiele zur Orientierung